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Integration von Menschen mit Behinderungen

 

 

»WAS IM VORHINEIN NICHT AUSGEGRENZT WIRD, MUSS HINTERHER AUCH NICHT EINGEGLIEDERT WERDEN.«

(RICHARD VON WEIZSÄCKER)

 

UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist 2008 in Kraft getreten. Es bedeutet für die gesamte Gesellschaft ein Umdenken in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und auf das Zusammenleben aller Menschen.

 

Teilnehmender beim Streichen einer Treppe für einen Bauwagen.  

Teilnehmender beim Streichen einer Metalltreppe. (Abbildung: C.U.B.A. gGmbH)

 

Inklusion

Das Ziel hinter der Behindertenrechtskonvention ist Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe. Damit geht einher, dass wir alle Verschiedenheit akzeptieren und zu unserem selbst­ver­ständ­lichen Leitbild werden lassen. Ferner bedeutet Inklusion die Anpassung der Lebewelt an die jeweiligen Voraussetzungen der Menschen (Beispiel: Barrierefreiheit).

Im Jahr 2017 zählten 9,4 Prozent – also etwa einer von zehn Menschen – der Bevölkerung zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen. JEDER EINZELNE aber kann JEDERZEIT zu einem Betroffenen werden: In neun von zehn Fällen wird die Behinderung erst im Laufe des Lebensweges, etwa durch Krankheit oder Unfall, erworben.

Diese Lebenswirklichkeit verlangt von jedem Einzelnen, sich mit den Herausforderungen, die sich einem behinderten Menschen im Alltag stellen, auseinanderzusetzen.

In unserem Unternehmen – in unserer Verwaltung und in unseren Werkstätten – arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen. Die C.U.B.A. gGmbH setzt sich dafür ein, dass ein gleichberechtigter – inklusiver – Umgang mit allen Mitarbeitenden gepflegt wird.

 

Chancengleichheit

Wir gewährleisten, dass die Arbeitsplätze den jeweiligen Anforderungen der Mitarbeitenden angepasst werden. Als sozial engagierter Träger beschäftigen wir deutlich mehr Menschen mit Beeinträchtigungen als vom Gesetzgeber gefordert – nahezu 20 Prozent unserer Belegschaft sind Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte (ab GdB – Grad der Behinderung – 30).

In allen betrieblichen Arbeitsprozessen herrscht Chancengleichheit. Wir sind stolz darauf, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in allen Bereichen des Unternehmens, also auch in leitenden Positionen, arbeiten.

Wir unterstützen ausdrücklich die Bewerbung von Menschen mit Behinderung.

Bewerbungen richten Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!