Berufliche Bildung und Qualifizierung
Es ist allgemein bekannt, dass in der heutigen Berufswelt »lebenslanges Lernen« der wesentliche Faktor für den Erfolg ist. Berufsinhalte verändern sich, oder fallen ganz weg. Von den Beschäftigten wird erwartet, dass sie dazu bereit sind, sich neue Kompetenzen anzueignen.
Einschränkungen
Ebenso gibt es Veränderungen bei den Beschäftigten. So können einst erlernte Berufe, als Folge gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder familiärer Verpflichtungen, nicht mehr ausgeübt werden. Möglich ist auch, das die Dauer der zeitlichen Belastbarkeit geringer geworden ist.
Migrationsbiografie
Personen mit Zuwanderungshintergrund stoßen in der Regel auf vielfältige Schwierigkeiten den Anforderungen der Arbeitsstelle zu genügen. Das kann beispielsweise die fehlende – beziehungsweise die unzureichende – deutsche Sprachkompetenz sein. Auch ist das Fehlen von Computerwissen ein möglicher Mangel.
Training
Für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ist es daher wesentlich, vorhandene Fertigkeiten zu trainieren und neue Fähigkeiten zu entwickeln. Hierbei kann Sie die C.U.B.A. gGmbH mit ihren Angeboten unterstützen.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Für die berufliche Bildung mit einem AVGS bietet Ihnen die C.U.B.A. gGmbH eine Reihe von Gruppen- und Einzelmaßnahmen an.
Derzeit werden folgende Gruppenmaßnahmen für die Qualifizierung angeboten:
- Elektrohelfer*in
- Elektrohelferin speziell für Frauen
- Lager- und Logistikhelfer*in
- Metallbearbeitung (auch mit berufsspezifischer Sprachförderung möglich)
- Prequel (das bedeutet Vorgeschichte und setzt bei den Interessen und Neigungen an)
- Bewerbungstraining – siehe Jobcoaching (AVGS)
Fragen Sie uns nach möglichen Einstiegsterminen.
Unsere Telefonnummer lautet: 030 36 47 85-33.
Jobcoaching (AVGS)
Als Einzelmaßnahme können Sie bei uns auch Unterstützung durch ein so genanntes »Jobcoaching« erhalten.
Beim Jobcoaching ist der zeitliche Einstieg individuell möglich. Die Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Vorlage eines »Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins« (AVGS). Der AVGS wird von Ihrem Arbeitsvermittler/von Ihrer Arbeitsvermittlerin beim Jobcenter ausgestellt.
Unter Jobcoaching versteht man die gezielte Betreuung durch Fachkräfte im Hinblick auf
- Profiling, also das gemeinsame feststellen von Fähigkeiten, Kenntnissen und Neigungen des zu Betreuenden.
- Berufswegeplanung durch das gemeinsame herausarbeiten von Berufszielen (basierend auf Fähigkeiten, Interessen und Wünschen).
- Die Erstellung aktueller Bewerbungsunterlagen.
- Die Vermittlung von Medienkompetenz (zur Nutzung von Jobbörsen, Jobportalen, Weiterbildungsportalen und so weiter).
- Die aktive Bewerbungsarbeit durch gemeinsames Bearbeiten der Bewerbungsunterlagen und die anschließende Auswertung der Ergebnisse.
- Die Identifikation von individuellen Problemlagen (gesundheitliche Einschränkungen, Alter, Bildungsdefizite, schwieriges familiäres Umfeld und so weiter).
- Der gemeinsame Abbau von Vermittlungshemmnissen.
Wir beraten Sie selbstverständlich auch gerne bereits im Vorfeld.
Unsere Telefonnummer lautet: 030 36 47 85-33.
Einen Informations-Flyer finden Sie hier!
Maßnahmen nach Paragraf 16 i SGB II
Die Qualifizierungsmaßnahmen beruhen auf Fördermaßnahmen nach Paragraf 16 i des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II).
Vielfältige Möglichkeiten
Wir bieten Kurse zur PC-Nutzung, Bewerbungstraining, Pflanzenkunde und im handwerklichen Bereich an. Darüber hinaus sind wir im Gespräch mit Kooperationspartnern für Schulungskurse.
Interne Schulung / Qualifizierung
Selbstverständlich sind wir als Bildungsunternehmen daran interessiert, unsere eigenen Mitarbeitenden zu fördern. Wir bieten daher je nach Arbeitsbereich und Bedarf unseren Mitarbeitenden eine Reihe von Schulungsthemen an.