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AZAV-Zulassung bestätigt

Berlin, November 2021

 

Externes Qualitätsmanagement-Audit

ohne Beanstandung

Die gemeinnützige C.U.B.A. GmbH hat das externe QM-Audit (Überwachungsaudit für den Untersuchungszeitraum 01.01.2020−31.12.2020) ohne Beanstandung absolviert.

Das Audit wurde von einem externen Auditor der ZERTPUNKT GmbH aus Bad Oldesloe, am 02. September 2021, durchgeführt.

 

Urkunde der AZAV-Trägerzulassung der gemeinnützigen CUBA GmbH der Firma Zertpunkt GmbH.

Zertifikat der AZAV-Trägerzulassung der gemeinnützigen C.U.B.A. GmbH.

(Abbildung: C.U.B.A. gGmbH)

 

Die Zulassung als zertifiziertes Unternehmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), für die Fachbereiche FB 1 »Träger zur Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung nach Paragraph 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III)« und FB 4 »Träger zur Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem vierten Abschnitt des dritten Kapitels des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III)«, ist bis zum 31.10.2023 gültig.