AZAV-Zulassung bestätigt
Berlin, November 2021
Externes Qualitätsmanagement-Audit
ohne Beanstandung
Die gemeinnützige C.U.B.A. GmbH hat das externe QM-Audit (Überwachungsaudit für den Untersuchungszeitraum 01.01.2020−31.12.2020) ohne Beanstandung absolviert.
Das Audit wurde von einem externen Auditor der ZERTPUNKT GmbH aus Bad Oldesloe, am 02. September 2021, durchgeführt.
Zertifikat der AZAV-Trägerzulassung der gemeinnützigen C.U.B.A. GmbH.
(Abbildung: C.U.B.A. gGmbH)
Die Zulassung als zertifiziertes Unternehmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), für die Fachbereiche FB 1 »Träger zur Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung nach Paragraph 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III)« und FB 4 »Träger zur Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem vierten Abschnitt des dritten Kapitels des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III)«, ist bis zum 31.10.2023 gültig.